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KI-Bilder kennzeichnen: Der Praxis-Guide zum EU AI Act.

Seit dem 2. August 2026 müssen fotorealistische KI-Bilder gekennzeichnet werden – auch reine Produktaufnahmen. Dieser Guide zeigt, welche Bilder betroffen sind, wo die Grenze zur normalen Bildbearbeitung verläuft und wie ein korrektes Label aussieht. Mit vier Checklisten für die tägliche Praxis.

PDF-Download14 Min. LesezeitStand: Juli 2026
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Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick

Stichtag

2. August 2026

Rechtsgrundlage

Art. 50 Abs. 4 u. 5 VO (EU) 2024/1689

Bußgeldrahmen

bis 15 Mio. € oder 3 % Weltumsatz

Aufsicht in Deutschland

Bundesnetzagentur (KI-MIG)

Label

Offizielles EU-Icon „AI GENERATED"

Bestandsschutz

Vor dem 02.08.2026 Veröffentlichtes

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026 – maßgeblich sind die offiziellen Zalando-Richtlinien. Der vollständige Guide mit allen Details, Regeln und Checklisten steckt im PDF.

Das steckt im Guide

  • Die vier Fristen, die für Bilder wirklich zählen – und was der Digital Omnibus verschoben hat
  • Wer kennzeichnen muss: die Abgrenzung Anbieter/Betreiber, die fast überall falsch dargestellt wird
  • Die Grenze zwischen unterstützender Bearbeitung und kennzeichnungspflichtigem Eingriff
  • Wie das Label aussehen und wo es platziert sein muss – nach den Vorgaben des EU-Verhaltenskodex
  • Checkliste 1: Ist dieses Bild kennzeichnungspflichtig?
  • Checkliste 2: Ist die Kennzeichnung korrekt umgesetzt?
  • Checkliste 3: Interne Prozesse und Nachweise
  • Checkliste 4: Eigene Bilder vor KI-Training schützen

Kapitel

  1. 01Was seit dem 2. August 2026 gilt
  2. 02Anbieter oder Betreiber – wer sind Sie?
  3. 03Ist ein Produktbild ein „Deepfake"?
  4. 04Die Grenze: Retusche vs. substanzieller Eingriff
  5. 05So sieht ein korrektes Label aus
  6. 06Checkliste 1: Kennzeichnungspflicht prüfen
  7. 07Checkliste 2: Umsetzung prüfen
  8. 08Checkliste 3: Prozesse und Nachweise
  9. 09Checkliste 4: Bilder vor KI-Training schützen
  10. 10Bußgelder, Aufsicht und Abmahnrisiko
  11. 11Die häufigsten Fehler

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Häufige Fragen

Ab wann müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?

Seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat die Hochrisiko-Pflichten verschoben, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 aber ausdrücklich nicht. Eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026 gilt nur für die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter von KI-Systemen.

Muss ich retuschierte Produktfotos kennzeichnen?

Nein, solange es bei unterstützender Standardbearbeitung bleibt: Farbkorrektur, Belichtung, Entrauschen, Schärfen, Zuschnitt und klassisches Freistellen. Kennzeichnungspflichtig wird es bei substanziellen Eingriffen wie generativem Entfernen mit Neuberechnung des Hintergrunds, generierten Szenen oder veränderten Gesichtern.

Gilt ein KI-Produktbild wirklich als Deepfake?

In der Regel ja. Artikel 3 Nr. 60 erfasst ausdrücklich auch Gegenstände, Orte und Ereignisse – nicht nur Personen. Ein fotorealistisches Bild eines real existierenden Produkts im Shoplisting erfüllt die drei Kriterien der Kommissionsleitlinien üblicherweise.

Wie hoch sind die Bußgelder?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur. Für kleinere Händler ist das praktisch größere Risiko aber die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach § 5 und § 5a UWG.

Muss ich alte Produktbilder nachträglich kennzeichnen?

Nein. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, genießen Bestandsschutz. Sobald Sie ein Bild jedoch neu erzeugen, wesentlich überarbeiten oder in einem neuen Kontext veröffentlichen, gelten die Pflichten.

Wie muss das Label aussehen?

Hauptelement ist das großgeschriebene englische Kürzel „AI" – nicht „KI". Die EU-Kommission stellt seit dem 10. Juni 2026 offizielle Icons bereit („AI GENERATED", „AI MODIFIED", Basis-Icon), die frei und ohne Namensnennung verwendet werden dürfen. Platzierung: sichtbar am Bild, ohne überlagernde Elemente, etwa in der oberen rechten Ecke.

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