Unsere AGB
1. Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Picpoint GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2 Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Eine Leistung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
1.5 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Sie sind Bestandteil jedes Vertrages, auch wenn im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Ein Vertrag mit der Picpoint GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) kommt erst zustande, wenn ein Angebot schriftlich oder in Textform durch den Kunden angenommen oder vom Auftragnehmer schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung bestätigt wird.
2.2 Kostenvoranschläge und Preisangaben des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen im Produktionsablauf, insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Verfügbarkeit von Modellen, Locations oder Technik, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Auftragsumfangs, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
2.3 Soweit nicht anders vereinbart, erbringt der Auftragnehmer die Leistungen eigenverantwortlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen. Diese handeln im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere durch Bereitstellung erforderlicher Informationen, Produkte, Muster oder sonstiger Materialien. Verzögerungen infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
2.5 Testshootings (z. B. kostenlose Probefotografien, Portfolioaufnahmen oder Musterproduktionen) stellen keine Verpflichtung zur späteren entgeltlichen Beauftragung dar. Die hierbei erstellten Bilder dürfen vom Auftragnehmer zu Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Social Media, Showreel) verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine kommerzielle Nutzung durch den Kunden ist erst nach gesonderter Freigabe zulässig (siehe Ziffer 5.4).
2.6 Der Leistungsumfang umfasst – sofern nicht abweichend vereinbart – ausschließlich die Erstellung und Bearbeitung von Fotomaterial in digitaler Form. Eine Herausgabe von Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
3. Urheberrecht und Umgang mit Bildmaterial
3.1 Das vom Auftragnehmer erstellte Bildmaterial (einschließlich Rohdaten, Entwürfen, bearbeiteten Endbildern und vergleichbaren kreativen Leistungen) ist urheberrechtlich geschützt im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) als Lichtbildwerk.
3.2 Das Urheberrecht verbleibt stets beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält ausschließlich Nutzungsrechte gemäß den Bestimmungen in Ziffer 4. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der Urheberrechte ist ausgeschlossen.
3.3 Das überlassene Bildmaterial bleibt auch nach Übergabe Eigentum des Auftragnehmers, unabhängig davon, ob es sich um digitale oder analoge Daten handelt. Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung des Bildmaterials verpflichtet und darf es nur im Rahmen der vertraglich eingeräumten Rechte verwenden.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, das Bildmaterial ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers weder zu bearbeiten noch in anderer Weise zu verändern, insbesondere nicht durch Composings, Retusche, Filter, künstliche Intelligenz oder automatisierte Bildanpassungen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
3.5 Jede Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte erlaubt. Eine Übertragung der Nutzungslizenz an verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder externe Dienstleister ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
3.6 Beanstandungen an Qualität, Inhalt oder Zustand des gelieferten Bildmaterials sind innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Danach gilt das Material als abgenommen und mangelfrei geliefert. § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.
4. Nutzungsrechte und Lizenzen
4.1 Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Bildwerken ein. Das Nutzungsrecht gilt – sofern nicht anders vereinbart – ausschließlich für die einmalige Verwendung im Rahmen des konkret vereinbarten Zwecks (z. B. für eine bestimmte Website, Kampagne oder Plattform).
4.2 Die Nutzung der Bilder im Internet (einschließlich Social Media, Online-Shops, Newslettern, YouTube etc.) ist zulässig, sofern diese Nutzung im Auftrag oder im Angebotszweck ausdrücklich enthalten war. Ohne gesonderte Vereinbarung erfolgt die Freigabe zeitlich begrenzt auf 12 Monate ab erstmaliger Veröffentlichung. Eine Verlängerung bedarf einer schriftlichen Absprache.
4.3 Jegliche weitergehende Nutzung, insbesondere:
- Zweitverwertungen (z. B. neue Kampagnen, andere Produkte, andere Plattformen),
- Bearbeitungen oder Composings,
- Einbindung in Templates, Generatoren oder KI-Systeme,
- Speicherung in internen oder externen Datenbanken,
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ist gesondert vergütungspflichtig.
4.4 Exklusive Nutzungsrechte, zeitliche, räumliche oder medienbezogene Alleinrechte können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eingeräumt werden. Ohne gesonderte Regelung verbleibt das Recht zur Nutzung durch den Auftragnehmer oder Dritte (z. B. für Eigenwerbung oder Archivierung) beim Auftragnehmer. Der Zuschlag für exklusive Rechte beträgt mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
4.5 Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall berechtigt, das Bildmaterial für eigene Präsentationszwecke (z. B. Website, Portfolio, Social Media, Wettbewerbe, Messen) zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich aus berechtigtem Interesse (z. B. bei vertraulichen Inhalten oder Markenrechtsschutz).
4.6 Die eingeräumten Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Bezahlung aller mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen. Eine Nutzung vor Zahlung stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar (§§ 97 ff. UrhG) und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gilt das im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Honorar. Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Das Honorar bezieht sich – sofern nicht anders vereinbart – auf die einmalige Nutzung der Bildwerke für den konkret vereinbarten Verwendungszweck gemäß Ziffer 4.
5.3 Zusatzleistungen wie Bildbearbeitung, Retusche, Freistellungen, Composings, spezielle Lizenzformen oder die Herausgabe von Rohdaten (RAW) werden gesondert berechnet.
5.4 Im Rahmen von Produktionsaufträgen anfallende Nebenkosten (z. B. Requisiten, Reisekosten, Location-Mieten, Modellhonorare, Verpflegungskosten, Transport, Versand) sind vom Kunden zu tragen und werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
5.5 Das Honorar ist mit Ablieferung der Leistung fällig, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsstellung. Bei Teilablieferungen ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Teillieferung fällig.
5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Produktionsfortschritt zu verlangen.
5.7 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Nutzung des Bildmaterials zu untersagen und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
5.8 Wird ein vereinbarter Fototermin durch den Kunden ohne wichtigen Grund abgesagt, so gilt:
- bei Absage bis 48 Stunden vorher: 25 % des Honorars,
- bei Absage bis 24 Stunden vorher: 50 % des Honorars,
- bei Absage am Tag des Shootings oder Nichterscheinen: 100 % des Honorars.
Hiervon ausgenommen sind ausdrücklich vereinbarte Testshootings.
6. Lieferung, Rückgabe und Datenlöschung
6.1 Die Übergabe der Bilder erfolgt digital – in der Regel per Download-Link, E-Mail oder über gesicherte Online-Plattformen (z. B. Cloud-Ordner). Die Auswahl der finalen Bilder obliegt dem Auftragnehmer, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6.2 Die Lieferung gilt als erfolgt, sobald der Kunde Zugang zum Download hat bzw. die Datei elektronisch versendet wurde. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Übertragungsprobleme auf Seiten des Kunden (z. B. Spam-Filter, Speicherplatzmangel, inkompatible Software).
6.3 Die Rückgabe analoger Materialien (z. B. Musterprodukte, Gegenstände, Requisiten etc.) hat spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Projektabschluss oder wie vertraglich vereinbart zu erfolgen. Erfolgt keine Rückgabe innerhalb der Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen oder eine Lagergebühr zu erheben.
6.4 Digitale Daten (insbesondere RAW-Dateien oder unbearbeitete Aufnahmen) werden vom Auftragnehmer grundsätzlich nicht dauerhaft archiviert. Nach Abschluss des Auftrags und Übergabe der finalen Bilddaten können unbearbeitete oder nicht verwendete Daten gelöscht werden. Ein Anspruch des Kunden auf Archivierung besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
6.5 Die Pflicht zur Löschung oder Rückgabe von Bildmaterial nach DSGVO (sofern personenbezogene Daten betroffen sind) bleibt hiervon unberührt.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
7.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Datenverlust oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird (z. B. nach Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit).
7.3 Die Haftung für Schäden an zur Verfügung gestellten Gegenständen, Requisiten oder Mustern ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Dies gilt insbesondere für Verschmutzungen oder Gebrauchsspuren im Rahmen normaler Nutzung während des Shootings.
7.4 Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Einholung aller erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung von Inhalten (z. B. Produktmarken, Modelle, Locations, Designschutz),
- die rechtmäßige Nutzung der Bildwerke im Zusammenhang mit Texten, Layouts oder Kontexten, die durch ihn bestimmt werden,
- die Richtigkeit und Zulässigkeit der Betextung, Beschreibungen und Aussagen in Medien, in denen das Bildmaterial verwendet wird.
7.5 Werden durch die Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte Rechte Dritter verletzt (z. B. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Urheberrechte), stellt der Kunde den Auftragnehmer von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei und übernimmt auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
7.6 Bei höherer Gewalt (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, Naturkatastrophen, pandemiebedingte Einschränkungen) haftet der Auftragnehmer nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung. In diesem Fall kann ein neuer Termin vereinbart werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsstrafe besteht nicht.
8. Vertragsstrafen und unberechtigte Nutzung
8.1 Jede Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung des vom Auftragnehmer erstellten Bildmaterials, die nicht ausdrücklich durch die eingeräumten Nutzungsrechte gedeckt ist, gilt als unberechtigte Nutzung.
8.2 Im Fall einer solchen unberechtigten Nutzung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen vereinbarten Nutzungshonorars pro betroffener Aufnahme zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
8.3 Gleiches gilt bei:
- unerlaubter Weitergabe der Bilddaten an Dritte,
- Nutzung außerhalb des vereinbarten Mediums oder Zwecks,
- Veröffentlichung ohne vorherige Freigabe (z. B. vor vollständiger Zahlung),
- unautorisierter Bearbeitung, Veränderung oder Composing des Bildmaterials.
8.4 Die Vertragsstrafe fällt auch dann an, wenn der Verstoß nur fahrlässig begangen wurde, d. h. der Kunde hat z. B. nicht geprüft, ob die Nutzung über die vertraglich eingeräumten Rechte hinausgeht.
8.5 Die Geltendmachung der Vertragsstrafe entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen sowie zur vollständigen Zahlung des ursprünglich vereinbarten Nutzungshonorars.
9. Testshootings und unentgeltliche Leistungen
9.1 Bei sogenannten „Testshootings“ oder sonstigen unentgeltlichen Leistungen (z. B. Probeaufnahmen, Portfolio-Erweiterungen, freie Projekte) erfolgt die Zusammenarbeit ausschließlich auf freiwilliger und unverbindlicher Basis. Ein Anspruch auf Durchführung, Veröffentlichung oder Bearbeitung besteht nicht.
9.2 Die im Rahmen eines Testshootings entstandenen Bilder dürfen vom Auftragnehmer uneingeschränkt für Eigenwerbezwecke verwendet werden, z. B. auf der Website, in Portfolios, auf Social-Media-Kanälen, bei Ausstellungen oder Wettbewerben. Dies umfasst auch die Bearbeitung, Auswahl und Veröffentlichung nach künstlerischem Ermessen des Auftragnehmers.
9.3 Eine kommerzielle Nutzung der im Testshooting erstellten Bilder durch den Kunden (z. B. in Werbung, Verkaufsplattformen, Produktpräsentationen, Onlineshops) ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und ggf. gegen eine angemessene Lizenzgebühr zulässig. Ohne ausdrückliche Freigabe ist jede kommerzielle Verwertung untersagt.
9.4 Die private Nutzung der Bilder durch den Kunden (z. B. auf einer persönlichen Website oder in sozialen Netzwerken) ist zulässig, sofern der Auftragnehmer als Urheber genannt wird und die Nutzung nicht in einem werblichen oder kommerziellen Zusammenhang steht.
9.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, einzelne Aufnahmen nachträglich nicht zu veröffentlichen oder zu löschen, insbesondere wenn berechtigte Interessen Dritter betroffen sind (z. B. Models, Locations, Rechteinhaber).
10. Datenschutz und Bildrechte
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden sowie ggf. der im Rahmen von Produktionen fotografierten Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
10.2 Soweit bei der Durchführung eines Fotoauftrags Personen identifizierbar abgebildet werden, erfolgt die Verarbeitung (Erhebung, Speicherung, Bearbeitung, Veröffentlichung) auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Die Verarbeitung ist zur Durchführung des Vertrags sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers (z. B. Eigenwerbung) erforderlich.
10.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Auftragserteilung sicherzustellen, dass alle erforderlichen Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen für die Abbildung und Veröffentlichung von Personen, Marken oder urheberrechtlich geschützten Inhalten vorliegen.
10.4 Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, wenn dies zur Auftragserfüllung notwendig ist (z. B. an Models, Agenturen, Labore, Dienstleister). Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf gesetzlicher Grundlage.
10.5 Weitere Informationen zum Datenschutz, den Betroffenenrechten (z. B. Auskunft, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung) und zur Verantwortlichkeit können der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers entnommen werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist – der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
11.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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